Eine Welt ohne Kunst und Kultur – keine Musik aus dem Radio, kein Theater- oder Museumsbesuch, vom abendlichen Film ganz zu schweigen – wohl für die meisten von uns unvorstellbar. Und doch wird die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden allzu oft als verzichtbares Freizeitangebot eingestuft und wenig gewürdigt. Das haben wir während dieser Pandemie nur zu deutlich gesehen, wie die Grünen in einer Presseaussendung erinnern: "Dem kann und muss Abhilfe geschaffen werden."
Ein Ansatz dazu ist die öffentliche Auftragsvergabe, die dezidiert unterstützend und fördernd sein muss. Kunst am Bau ist ein Beispiel. Bereits im Jahr 1949 gab es mit der "Legge 2%" ein Staatsgesetz, das vorsah, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerkt zu versehen. Mit den Jahren wurde dieses Gesetz leider immer mehr ausgehöhlt, doch sein Geist lebte weiter. Zuletzt oblag es der Zuständigkeit der Regionen, der so genannten "Kunst am Bau" Rechnung zu tragen.
Dieser Forderung kam Südtirol auch mehr oder weniger in seinem Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 nach, so die Grünen. Darin ist vorgesehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bausumme in ein ' “ sei Dank – optional", kritisieren die Grünen. "Unser Gesetzentwurf will dies ändern. Aus dem 'kann' soll nämlich ein 'muss' werden: Künftig soll es verpflichtend sein, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerk auszustatten. Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstler*innen stellt einen konkreten Schritt vonseiten der Politik dar, um die künstlerische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in Südtirol zu unterstützen und zu fördern", kommentiert Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. "Gespannt warten wir auf die Diskussion im Gesetzgebungsausschuss. Wir hören immer wieder, dass Kunst und Kultur mehr Unterstützung erfahren müssen. Sehen wir nun, ob diesen Worten auch Taten folgen."